Folgende Dienstleistungen können
wir Ihnen anbieten:

 
 

 

 

 
Erdbestattung

Eine der wohl geläufigsten Bestattungsarten ist die Erdbestattung. Der Friedhof ist in der Regel frei wählbar. Einschränkungen bestehen lediglich bei einigen Kommunen aufgrund zu starker Auslastung. Üblicherweise wird der Verstorbene an seinem Wohnsitz beerdigt. Bei den Grabstätten unterscheidet man zwischen Reihengrab und Wahlgrab (Sondergrabstätte). Gegen eine Gebühr erwirbt man für einen bestimmten Zeitraum (Ruhedauer) ein Nutzungsrecht. Der Nutzungszeitraum kann lediglich beim Wahlgrab beliebig verlängert werden. Gerne teilen wir Ihnen die für den von Ihnen ausgewählten Friedhof geltenden Bestimmungen mit.

 

 

Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung, die mit oder ohne Trauerfeier stattfinden kann, wird der Verstorbene mit dem Sarg im Krematorium eingeäschert. Die zurückbleibende Asche wird in einer Urne aufbewahrt und beigesetzt. Einäscherung, Trauerfeier und Beisetzung der Urne können an verschiedenen Friedhöfen vorgenommen werden. Bei der Feuerbestattung ist es allerdings erforderlich, daß eine persönlich geschriebene Willenserklärung des Verstorbenen vorliegt. Ehepartner, Kinder oder Verwandte 1.Grades können dies bei einem plötzlichen Tod jedoch nachträglich anordnen.

 

 

Seebestattung

Einer Seebestattung geht eine Feuerbestattung voraus. Die „See-Urne" wird außerhalb der 3-Meilen-Zone in einem Ozean Ihrer Wahl beigesetzt. Das schlichte seemännische Zeremoniell kann auf Wunsch auch im Beisein von Angehörigen ausgeführt werden. Die Überreichung einer Kopie der Seekarte mit exakter Positionsangabe der beigesetzten Urne sowie ein Auszug aus dem Logbuch sind selbstverständlich.